Externenprüfung Kinderpflege


In diesem Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen zur Prüfung für andere Bewerber*innen im Fachbereich Kinderpflege (Externenprüfung). Ebenfalls stehen Ihnen der Anmeldebogen sowie die Literaturliste zur Prüfungsvorbereitung als Download zur Verfügung.
Zur Anmeldung für die Externenpürfung laden Sie sich bitte den Anmeldebogen herunter. Nachdem Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie diesen an folgende Adresse:

Frau Schöffel
Staatliches Berufliches Schulzentrum Traunstein
Schnepfenluckstraße 12
83278 Traunstein

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt per Email an Frau Schöffel (katja.schoeffel@bsz-traunstein.de).


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Literaturliste_Externenprüfung.pdf
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Anmeldebogen_Externenprüfung ab 2023_24
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Prüfung für Andere Bewerber*innen (sog. "Externenprüfung")

Die Zulassung/Anmeldung ist schriftlich bis spätestens 01. März bei einer Berufsfachschule für Kinderpflege zu beantragen. Die Unterlagen müssen vollständig bis zu diesem Datum eingegangen sein.


Die Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Kinderpfleger/-in erfolgt regulär vollzeitschulisch an unserer zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege und schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.

Die Bewerber*innen der sog. Externenprüfung absolvieren nur die Abschlussprüfungen an unserer Schule und bereiten sich allein oder durch einen externen Vorbereitungskurs vor.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur sogenannten "Externenprüfung".


Prüfungsfächer (§ 54 BFSO)

Schriftliche Prüfungen:

 

Deutsch und Kommunikation (90 Minuten)

Pädagogik und Psychologie (90 Minuten)

Religionslehre und Religionspädagogik oder Ethik und ethische Erziehung (45 Minuten)

Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde (45 Minuten)

Säuglingsbetreuung (45 Minuten)

Ökologie und Gesundheit (45 Minuten)

Rechtskunde (45 Minuten)

Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung (45 Minuten)

 

Mündliche Prüfungen:

 

Deutsch und Kommunikation: Gruppenprüfung

 

Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung

Werkerziehung und Gestaltung

Musik und Musikerziehung

Sport- und Bewegungserziehung

Hauswirtschaftliche Erziehung

(alle je 30 Minuten)



Vorbereitung

Im Downloadbereich finden Sie die Literaturliste. Bitte bereiten Sie sich entsprechend der Literatur auf die Prüfungen vor.


Zulassungsvoraussetzungen § 53 BFSO

  • Bewerbungsanschreiben mit Unterschrift,
  • vollständig ausgefüllter Anmeldebogen mit lückenlosem Lebenslauf (mit Unterschrift) - enthalten sein müssen v.a. alle Daten des Schulbesuchs,
  • Kopie des Personalausweises,
  • 1 Lichtbild,
  • das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Abschrift (es muss mindestens ein Mittelschulabschluss nachgewiesen werden)*,
  • ggf. Geburtsurkunde(n) der eigenen Kinder, ggf. Heiratsurkunde (Nachweis der sozialen Kriterien),
  • Erklärung über soziale Kriterien bzgl. der Zuweisung zum Prüfungsort
  • schriftlicher Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, während der Zeit der Prüfungen (01.05. - 31.07.),
  • Erklärung über Vorbereitung bzw. Weiterbildungsbildungsmaßnahme
  • Nachweis über einen mindestens dreimonatigen Hauptwohnsitz vor Antragstellung in Bayern (z.B. Meldebescheinigung),
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch,
  • ein amtliches Führungszeugnis für die Stelle, in welcher die SPP-Prüfung absolviert wird**,
  • ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass die Bewerberin bzw. den Bewerber für den gewählten Beruf geeignet ist (siehe Downloads)**,
  • Kopie über eine aktuelle Infektionsschutzbelehrung,
  • Nachweis über die Tätigkeit von mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder. Der Nachweis umfasst eine Tätigkeitsbeschreibung, die Anzahl der betreuten Kinder sowie die genauen Arbeitszeiten inkl. Gesamtstunden (siehe Anmeldebogen),
  • (wünschenswert: Bescheinigung der Einrichtung, in welcher die praktische Prüfung abgelegt wird (Achtung: nur Landkreis TS, RO und BGL möglich).

Zur Beachtung: Für Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Schule angehören, ist auch die Vollendung des 21. Lebensjahres Zulassungsvoraussetzung.

 

* Hinweis: ausländische Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle bewertet werden und ebenfalls mindestens dem Mittelschulabschluss entsprechen.

** dürfen am 01. März nicht älter als 3 Monate sein.


Prüfungsergebnisse (§ 55 BFSO)

Die Zeugnisnoten ergeben sich ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.

Beachten Sie:

Tritt eine Bewerberin/ ein Bewerber vor der Prüfung im vierten Prüfungsfach zurück, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt gilt die Prüfung als nicht bestanden [...].