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nach 2 Jahren Helfer/in für Ernährung und Versorgung
nach 3 Jahren: Assistent/in für Ernährung und Versorgung und Hauswirtschafterin (nach BBiG)
Assistenten/Assistentinnen für Ernährung und Versorgung übernehmen als Fachkräfte Arbeiten im Dienstleistungsbereich, der die Ernährung, Versorgung und hauswirtschaftliche Betreuung von Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen umfasst.
Vollzeitstellen in gehobenen Privathaushalten, stundenweiser Einsatz in verschiedenen Kleinhaushalten, z.B. Familien- oder Seniorenhaushalten
Landwirtschaftliche Unternehmerhaushalte mit Direktvermarktung, Gästebeherbergung und Gastronomie
Großhaushalte wie Senioreneinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagungsstätten
Dienstleistungsagenturen wie hauswirtschaftlicher Fachservice
Voraussetzung für die Aufnahme in die 3-jährige Form ist die Erfüllung der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht, mit mittlerem Bildungsabschluss kann auf 2 Jahre verkürzt werden.
10. Klasse (1. Jahr der BFS):
Vollzeitunterricht mit 2 Wochen Blockpraktikum in einschlägigen Betrieben (entspricht dem Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft)
11. und 12. Klasse:
Unterricht an der BFS an 4 Tagen, 1 Tag betreutes Praktikum in einem hauswirtschaftlichen Betrieb
Belegung von 2 Wahlpflichtfächern, z.B. Hotellerie und Gastronomie, Erziehung und Betreuung von Kindern, landwirtschaftlicher Haushalt, Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen
Nach Besuch der Berufsoberschule:
Eine Förderung gemäß BAföG ist möglich. Der Antrag ist beim Landratsamt des Wohnsitzes einzureichen.