Abschluss


Nach 2 Jahren Vollzeitunterricht (10. - 11. Jahrgangsstufe)

Staatliche geprüfte Helferin/

Staatlich geprüfter Helfer für Ernährung und Versorgung

 

Nach 3 Jahren Vollzeitunterricht/ oder verkürzte Form (2 Jahre VZU, Voraussetzung mittlerer Schulabschluss)

Staatlich geprüfte Assistentin/

Staatliche geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung

 

(10. Jahrgangsstufe: Vollzeitunterricht, zweimal eine Woche Blockpraktikum

11. Jahrgangsstufe: pro Woche 4 Tage Unterricht und 1 Praxistag im Betrieb, 2 Wochen Praktikum Wahlpflichtfach

12. Jahrgangsstufe: pro Woche 4 Tage Unterricht und 1 Praxistag im Betrieb, 2 Wochen Praktikum Wahlpflichtfach)

 

Mittlerer Schulabschluss möglich:

Notendurchschnitt mind. 3,0

und "ausreichende" Englischkenntnisse

Arbeitsfelder und Weiterbildung